Whistleblowing-Plattform

Die IITR Datenschutz GmbH erweitert ihr Produkt-Angebot um eine Whistleblowing-Plattform.

Die Europäische Union hat den europäischen Mitgliedstaaten über die “EU-Whistleblower-Richtlinie” auferlegt nationale Gesetze zu erlassen, Unternehmen zur Errichtung von Hinweisgeber-Systemen zu verpflichten. Nach den europäischen Vorgaben soll diese Verpflichtung seit dem 17.12.2021 für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und ab dem 17.12.2023 für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gelten.

Warum brauche ich ein Hinweisgebersystem?

Die “EU-Whistleblower-Richtlinie” erfordert, dass Meldungen auch anonym eingereicht werden können. Daraus lässt sich im Umkehrschluss ableiten, dass ein reines Zwischenschalten einer Vertrauensperson (wie z.B. einem Anwalt) diesem Erfordernis nicht genügt. Unternehmen sind daher gehalten, hier eine entsprechende technische Lösung in Form eines Hinweisgebersystems vorzuhalten.

Neben dem Hinweisgebersystem müssen die Unternehmen zudem eine sogenannte Ombudsperson bestellen, welche eingehende Meldungen sichtet und sich um die ordnungsgemäße Bearbeitung des Vorgangs kümmert.